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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingunggen

Allgemeines:Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Form sind ein integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für gegenständliches Rechtsgeschäft unwirksam. Diese finden nur Geltung, sofern sie durch Fa. Gossy ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. genehmigt wurden. Fa. Gossy schließt grundsätzlich nur zu seinen Bedingungen ab und stimmt der Vertragspartner der Geltung der Bedingungen von Fa. Gossy automatisch zu, sofern kein Widerruf binnen 7 Tagen ab Auftragserteilung erfolgt.

Auftragsbestätigungen:Aufträge werden ausschließlich in Schriftform angenommen. Die Annahme (oder Ablehnung) erfolgt ebenfalls schriftlich. Änderungen werden auch nur in Schriftform akzeptiert.

Für die Einhaltung der Schriftform ist eine Versendung per Email ausreichend.

Muster:Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen.Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, bleiben vorbehalten.

Materialbeschaffenheit und Reklamationen:Das verwendete Gestein wird aus der Natur gewonnen und daher handelt es sich dabei jeweils um individuelle Stücke.Verschiedenartigkeit und Abweichungen in Farbe, Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen, etc sind keine Fehler bzw. Mängel und berechtigen nicht zu Beanstandungen.

geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden. Sie berechtigen aber nicht zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten , reinen Warenwert hinaus geleistet.

Auf Kundenwunsch individuell angefertigte Waren werden nicht zurück genommen.

Leistungserbringung:Fa. Gossy ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung nach Maßgabe der Möglichkeiten genau einzuhalten.Leistungen können nach Wahl von Fa. Gossy, durch Mitarbeiter von Fa. Gossy oder durch selbständige Dritte im Auftrag von Fa. Gossy erbracht werden.

Wir die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterfertigung durch den Vertragspartner verhindert, so ist Fa. Gossy berechtigt, auf Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz in der Höhe des gesamten Entgeltes und darüber hinaus zu begehren.

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von Fa. Gossy einen wichtigen Grund darstellen, so hat Fa. Gossy nur Anspruch auf den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgeltes. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Vertragspartner die bisherigen Leistungen verwertbar sind.

Lieferung, Beförderung und Gefahr:Die Übernahme erfolgt ab Rust, Fa. Gossy.

Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.Versandweg und –mittel sind der Wahl Fa. Gossy überlassen.

Lieferfristen:Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekannt gegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten, dies sind zB. Betriebsstörungen bei Fa. Gossy oder Vorlieferfristen der Rohmaterialien, Maschinebruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt.Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse gilt eine angemessene Verlängerung zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.

Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.

Teillieferungen sind zulässig

Preise:Die Preise sowie die Zahlung gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gemäß Auftragsbestätigung.

Die Preise sind Endpreise inkl. 20%Umsatzsteuer exkl. Versandkosten.Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl, Gewicht, Bearbeitung u.a., so bleibt Fa. Gossy zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt.

Außerordentliche Kosten:

Kosten für besondere Leistungen, zB. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten etc hat der Auftraggeber zu tragen.

Zahlung:Die Zahlungen folgen gemäß Auftragsbestätigung.Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch Fa. Gossy. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Fa. Gossy berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Weitgehende Ansprüche von Fa. Gossy auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben Fa. Gossy vorbehalten.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Fa. Gossy berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung einlangend binnen 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.

Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlung werden vorbehalten.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart.Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht Fa. Gossy das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der Fa. Gossy den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen.

Abnahme und Mängelrügen:Lieferungen und Leistungen sind durch den Vertragspartner unverzüglich auf Richtigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Mängelrügen sind umgehend zu erstatten.Mängel können nach Wahl von Fa. Gossy durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden.

Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand verursachen, kann sie durch Fa. Gossy verweigert werden. In diesem Fall, und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren, es sei denn, Fa. Gossy stimmt einer Wandlung zu.

Gewährleistung:Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung, Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen.Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, werden von Fa. Gossy nicht vertreten und können nicht zum Verzug von Fa. Gossy führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Fa. Gossy berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

Haftung:Die Haftung von Fa. Gossy für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Ebenso wird eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung, anormale Betriebsbedingungen, Transportschäden, mangelnde organisatorische Rahmenbedingungen und unvollständige Unterlagen zurückzuführen sind, ausgeschlossen.Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Zinsverlusten, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Fa. Gossy ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Sie sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages der den Schadenersatz auslösenden Lieferung und Leistung begrenzt.

Datenschutz:Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Fa. Gossy werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.

Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.

Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitere gegeben.

Urheberrecht:Unsere Zeichnungen, Lichtbilder, Vervielfältigungen und dergleichen, sowie Modelle, Konstruktionen und Arbeitsverfahren von Fa. Gossy dürfen weder nachgebildet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form und Maßverhältnisse sind nicht gestattet.

Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.

Eigentumsvorbehalt:Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Fa. Gossy, dies bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, sodass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst erlischt, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.Der Käufer ist verpflichtet, Fa. Gossy den Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.

Der Auftraggeber trägt alle Kosten für Interventionen und aller Abwehrmaßnahmen, die Fa. Gossy für erforderlich erachtet.

Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Fa. Gossy ohne weitere Mahnung berechtigt, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Vertragspartner abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet.

Loyalität und Geheimhaltungspflicht:Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.Sie verpflichten sich außerdem, Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiter zu geben.
Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Eisenstadt.

Für Streitigkeiten aus dieser Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Eisenstadt.

Sonstiges:Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos.Abänderungen zu der oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Fa. Gossy.

Erteilte Aufträge können nicht storniert werden, außer miit Zustimmungg der Fa. Gossy.

Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.


Stand: November 2015

Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den physischen Besitz über die Waren erlangt hat oder wenn der Verbraucher bzw. dieser Dritte mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware oder bei Lieferung der Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter, Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, hat Fa. Gossy den Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Fa. Gossy eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Fa. Gossy dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Fa. Gossy kann die Rückzahlung verweigern, bis Fa. Gossy die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Fa. Gossy über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an das für den Versand zuständige Unternehmen zurückzusenden oder zu übergeben. Das Unternehmen sowie die Versandadresse werden dem Kunden unverzüglich nach Einlangen des Widerrufs von der Fa. Gossy mitgeteilt. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von der Fa. Gossy ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.

Stand: November 2015

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